BFSG 2025: Mehr Barrierefreiheit für Websites
Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) gilt ab Mitte 2025 für Websites, die sich hauptsächlich an private Konsumenten richten. Ist Panik angebracht? Eher nicht, aber vielleicht ein bisschen.
Das BFSG gilt ab 28. Juni 2025. Die Zeit kann schneller vergehen als gedacht, aber für die allermeisten kleineren und ohnehin schon halbwegs barrierefreien Websites wird sich nicht viel ändern.
Wer ist betroffen - und wer nicht?
Ausgenommen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind private und rein geschäftliche B2B-Websites, also Websites, die sich praktisch ausschließlich an gewerbliche Kunden richten. Ferner sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen, wenn sie weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben.
Anders gesagt: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt in der Praxis nur für Unternehmen, die sich direkt an (private) Endkunden richten. Konkret geht es dabei wohl um Onlineshops oder ein Angebot von Dienstleistungen.
Drohen Abmahnungen oder Klagen?
Wir gehen davon aus bzw „wunschdenken“, dass das Gesetz so gestaltet wird, dass sich keine Einkommensquellen für Abmahner ergeben.
Zitat: „Wenn eine Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass Ihr Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, werden Sie zunächst aufgefordert, die Barrierefreiheit (wieder-) herzustellen. Falls Sie mehrere dieser Aufforderungen ignorieren, kann die Behörde bis zur Erfüllung die Einstellung Ihres elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen. Zudem können Bußgelder von mehreren tausend Euro erhoben werden.
Eine Marktüberwachungsbehörde kann von sich aus aktiv werden, aber auch durch Verbraucher*innen oder Verbände zum Handeln aufgefordert werden.“ [Quelle: Aktion Mensch]
Das Problem mit der Barrierefreiheit
Die Schwierigkeiten sind selten technischer Natur, sondern liegen vielmehr in der Schwammigkeit der Richtlinien bzw. der ungenügenden Information. Dadurch lässt sich Barrierefreiheit auch kaum überprüfen.
Zwar gibt es zahllose Tests und noch mehr Dienstleister, die Barrierefreiheit versprechen - mit oft recht fragwürdigen Methoden um teures Geld. Ein Anderer könnte das aber anders interpretieren und nahezu gegenteilige Maßnahmen setzen. Das stiftet viel Verwirrung und die Foren quellen über mit vermeintlich guten Tipps.
Es ist klar, dass man technische Schwachstellen eliminieren soll und auch ein wenig mitdenken sollte, wo es Probleme für wie auch immer benachteiligte Menschen gibt: Wir dürfen nicht nur an Blinde denken, sondern jeder Mensch kann überfordert sein, etwa von unnötig schwieriger Sprache oder undurchsichtiger Navigation.